Lessons of Brexit: Grenzen direkter Demokratie

Geschichte ist nicht prognostizierbar. Wie wahr dieser Satz ist, zeigt der Volksentscheid der Briten für den Ausstieg aus der Europäischen Union. Nicht prognostizierbar heißt natürlich nicht, dass man im Nachhinein nicht gute und plausible Erklärungen vorbringen kann, wie es dazu kommen konnte. Ich will hier nicht all die klugen Versionen und Thesen wiederholen, die in den letzten Tagen durch die Presse gingen und immer noch dem geschockten Publikum, zu dem gewiss auch eine Menge Briten gehören, präsentiert werden. Von einer „deutlichen“, „eindeutigen“, ja „klaren“ Entscheidung war anfangs die Rede. Das scheint mir jedoch bei einem Wahlausgang von 51,9 % zu 48,1 % ein vorschnelles Urteil und nicht angemessen zu sein. Wäre der Entscheid tatsächlich so eindeutig gewesen, verbände sich nicht soviel gesellschaftlicher Sprengstoff mit ihm.

Zwar ist die Entscheidung nach den geltenden Spielregeln – sprich der Bedingung einer einfachen Mehrheit – so klar wie ein 7:6 nach Verlängerung und Elfmeterschießen: Am Sieg der Leave-Fraktion gibt es am Ende natürlich nichts mehr zu rütteln. Doch handelt es sich hier nicht um ein sportliches Ereignis. Gemessen an gesellschaftspolitischen Kriterien muss das Ergebnis als denkbar knapp bezeichnet werden. Schließlich hat sich fast die Hälfte der Wähler für einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Was bedeuten da ein oder zwei Prozentpunkte Unterschied.

Tatsache ist außerdem, dass in den britischen Ländern Schottland und Nordirland, die traditionell ohnehin mit der Zugehörigkeit zu England hadern, sich eine gegensätzliche Mehrheit ergeben hat. Will man also eine Aussage etwa über Schottlands Haltung treffen, so wird man nicht sagen können, dass sich dieses Land für den Ausstieg aus der EU entschieden hat. Das Votum fiel dort sogar mit satten 62 % für einen Verbleib aus, dennoch sollen sie exkommuniziert werden. Es wundert daher nicht, dass sich jetzt viele Schotten der Abstimmung nicht ohne Gegenwehr beugen wollen und erneut eine grundsätzliche Abspaltung vom Vereinigten Königreich per Volksentscheid verlangen. Die freilich kündigte die britische Zentralregierung schon an zu blockieren.

Neben all den viel diskutierten Fragen, welche Konsequenzen der anstehende Brexit für die EU, die europäische Idee und Großbritannien haben werden, stellt sich für mich noch eine ganz andere, ebenso interessante wie weitreichende Frage: Wo beginnt und wo endet der Nutzen einer direkten Demokratie? Oder anders gefragt: Wo machen Elemente der direkten Demokratie Sinn, und wo konterkarieren sie vielleicht sogar die ehrenwerten Ideale einer auf Frieden, Gerechtigkeit und Konsens bauenden Gesellschaft? Ich meine, der Fall Brexit bietet da neue Einsichten oder zumindest bessere denn je – Einsichten, die wir bei der weiteren Diskussion dieses Themas nicht mehr unberücksichtigt lassen sollten. So stellen sich meines Erachtens folgende Fragen:

Erstens: Dienen Referenden, die wegweisende Veränderungen mit einer einfachen Mehrheit und innerhalb kürzester Zeit herbeiführen können, tatsächlich immer der Gerechtigkeit und Selbstbestimmung eines ganzen Volkes? Ich denke, dass man das verneinen muss. Wenn etwa wie im vorliegenden Fall fast 50 % der Wähler sich in einer solch grundsätzlichen Sache ohne Kompromisse einer knappen Mehrheit beugen und die Konsequenzen mittragen muss, wird das von den Unterlegenen gewiss nicht als gerecht und selbstbestimmt empfunden. Nicht ohne Grund wird seit Jahrhunderten von allen bedeutenden Staatstheoretikern liberaler Tradition, von Thomas Hobbes über John Locke, Jean Jacques Rousseau, Immanuel Kant bis zu John Rawls und Amartyra Sen die prinzipielle Zustimmung aller Gesellschaftsmitglieder verlangt, die zumindest in einem Gedankenexperiment nachvollziehbar sein muss. Bei einer Kursänderung vom Range eines EU-Austritts müsste man sich folglich schon auf eine überwältigende Mehrheit berufen können, bevor man den folgenschweren Weg einer Kehrtwende einschlägt.

Man kann und muss in einer Demokratie zwar viele Entscheidungen über einfache Mehrheiten herbeiführen, um handlungsfähig zu bleiben – im Parlament oder auch per Referendum. Doch gilt das eben nicht für jede beliebige Regel. Eine Gesellschaftsordnung beruht auf einem Grundkonsens, einer Art Gesellschaftsvertrag, der wenn auch nicht durch reale Verhandlungen aller Beteiligten, so doch durch ein nachvollziehbares Gedankenexperiment ausgehandelt wird. Soll dieser fiktive Gesellschaftsvertrag in wohlbegründeten Ausnahmefällen geändert werden, bedarf es eines sehr breiten Konsenses in der Bevölkerung. Einen solchen erreicht man aber nicht durch Demagogie und hetzerische Wahlkampagnen, sondern durch allmähliche Überzeugungsarbeit und vielschichtige diffizile Verhandlungsprozesse. Die deutsche Verfassung beispielsweise verlangt deshalb hierfür eine Zweidrittelmehrheit und/oder die Zustimmung des Bundesrats. Manches – wie zum Beispiel die Menschenrechte – darf auch gar nicht zur Abstimmung gelangen. Eine Diskriminierung von Frauen oder Ausländern etwa könnte man nach deutschem Recht auch nicht mit einer 98-prozentigen Befürwortung der Wähler durchsetzen. Da zeigen sich die Grenzen einer direkten Demokratie noch sehr deutlich.

Differenziert man bei Volksentscheiden nicht zwischen Art und Rang der Frage, gefährdet man Demokratie, Freiheit, Stabilität und Frieden. Das Wahlvolk, das man nach Belieben mit Informationen und Desinformationen füttern darf, wird ohne Beschränkungen direkter Demokratie zur manipulierbaren Manövriermasse von Demagogen, die jeden Wert über Bord werfen, wenn es um den Gewinn von Macht geht. Doch der schnelle Weg über den Volksentscheid verdrängt die für eine friedliche und freiheitliche Demokratie so wichtigen, wenn auch notwendigerweise langwierigen Einigungsprozesse, und produziert, statt Konsens zu schaffen, Konfrontation und Zwiespalt. Genau das ist in Großbritannien gerade passiert und droht aus dem „Vereinigten“ Königreich ein auseinander fallendes zu machen. Von der Gefahr, die Europäische Union zu sprengen, mal ganz abgesehen.

Zweitens: Wenn die Engländer die Volksbefragung bei schwerwiegenden, grundsätzlichen Fragen tatsächlich für das Mittel der Wahl halten, dann erheben sie dieses zum allgemeinen Prinzip. Ungeachtet der soeben erwähnten Bedenken gegenüber der Sinnhaftigkeit einer übertriebenen direkten Demokratie gilt Folgendes: Stehen die Briten zu diesem Prinzip, so dürften sie es wohl kaum den Schotten verwehren, wenn auch sie ihre Selbstbestimmung wahrnehmen wollen, indem sie per Volksentscheid sich dazu entschließen, lieber zur EU als zum Vereinten Königreich zu gehören. Was die Briten für sich in Anspruch nehmen, müssen sie anderen ebenso gewähren. Alles andere ist eine unerträgliche Selbsterhöhung. Da die Zentralregierung in London bereits angekündigt hat, den Schotten eine erneute Abstimmung über die Abtrennung vom United Kingdom in jedem Fall zu verwehren, sagt das einiges über die Glaubwürdigkeit der britischen Regierung und derjenigen, die es werden wollen, aus. Hier zeigt sich erneut der Zynismus machtbesessener Politiker, allen voran der Brexit-Dompteur Boris Johnson.

Ich kann an dem Brexit eigentlich nichts Gutes finden. Doch wenn es etwas gibt, dem ich etwas Positives dabei abgewinnen kann, so ist es der Umstand, dass ein vermeintlicher Primus inter Pares jetzt die Europäische Union verlässt und ihr damit einen homogeneren Zustand verschafft. Großbritanniens Sonderstatus und Rabatte waren Gift für die Unionsmoral. Sollte sich in Zukunft herausstellen, dass der Austritt des Vereinigten Königreiches ein Schuss ins eigene Knie war, so gehöre ich nicht zu denjenigen, die das bedauern werden. Wohl aber bemitleide ich schon jetzt die zahlreichen Briten, die – obwohl sie gegen den Brexit gestimmt haben – nun in Sippenhaft genommen werden.

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