Keine Alternative für ein freies Deutschland

Deutschland hat gewählt. Das heißt, die einen haben diese, die anderen diese und wieder andere diese Partei gewählt. Demokratie kennt nun einmal keine Einstimmigkeit, sonst wäre sie wahrscheinlich sinnlos. Das Ergebnis wird dennoch von vielen Seiten mit Kopfschütteln quittiert, nicht zuletzt deshalb, weil die AfD mit 12,6 % erstmalig in den Bundestag einzieht und zur Jagd auf die Etablierten geblasen hat. Diese wiederum rüsten sich für die Bewahrung der Debattenkultur des Bundestages. Die Wahl des Zuchtmeisters fiel mit Bedacht auf den erfahrenen Parlamentarier Wolfgang Schäuble, der das Angebot des zweithöchsten deutschen Amtes, das des Bundestagspräsidenten, zugesagt hat annehmen zu wollen.

Es verändert sich etwas. Zumindest in der Konstellation der Parteien. Ist der Ausgang der Wahl also gut oder schlecht? Kann man diese Frage überhaupt stellen? Macht man sich einmal gedanklich frei von Sympathien und persönlichen Präferenzen für oder gegen eine bestimmte Partei, dann muss man als Demokrat das Ergebnis einer Wahl – sofern die Spielregeln eingehalten wurden – stets als gut anerkennen. Soll die Wahl in einer repräsentativen Demokratie die Meinung des Volkes widerspiegeln, so hat man zu akzeptieren, was dabei heraus kommt. Diese Beurteilung hat nichts damit zu tun, wie zufrieden jeder Einzelne mit dem Wahlausgang ist. Dieses Mal schmeckt das Ergebnis sicherlich einigen weniger als bei den letzten Wahlen, anderen aber, denen es vorher gar nicht gefallen hat, besser. Die Möglichkeit einer Veränderung verleiht einer Wahl ja erst ihren Sinn. Nun ist sie da. Die einen freut´s, die andern ärgert´s.

Nicht nur der Mehrheitswille zählt

Bis hierhin mag alles demokratietheoretisch klar zu sein. Und man könnte versöhnlich damit umgehen. Doch in einer Demokratie geht es nicht nur um den Mehrheitswillen. Das scheint in Zeiten, wo viele Parteien und Bürgerrechtsbewegungen unreflektiert ausschließlich auf die Ausweitung plebiszitärer Elemente setzen, völlig in den Hintergrund geraten zu sein. Eine moderne Demokratie ist aus gutem Grund komplizierter als Entscheidungen lediglich über Ja-Nein-Mehrheitswillen herbeizuführen. Und weil das so ist, benötigt eine gute stabile Demokratie immer auch eine gute fest verankerte Verfassung. Sie stellt den unverzichtbaren rechtlichen und ethischen Rahmen einer Gesellschaft dar und begrenzt damit auch den ideologischen Bereich, der im politischen Willensbildungsprozess eine Rolle spielen darf. Manche Paragraphen der Verfassung – in Deutschland „Grundgesetz“ – sind durch große Mehrheiten prinzipiell veränderbar, andere niemals, weil sie unveräußerbare Menschenrechte schützen und/oder konstitutiv für den Rechtsstaat sind. Darunter fällt auch die Gewaltenteilung, ohne die kein Rechtsstaat auskommt. Ohne entsprechende Anker in der Verfassung ginge es ausschließlich nach Mehrheitsmeinung, welche selbst die Gewaltenteilung abschaffen und Minderheiten ohne Rücksicht auf Menschenrechte diskriminieren, unterdrücken, ja sogar verjagen, lynchen oder ausrotten könnte. Dass für manche „Staatsmänner“ derzeit die Demokratie nur als Vehikel hin zu einer diktatorischen Machtergreifung genutzt wird, ist das beste Anschauungsmaterial für dieses Szenario. Wir sehen, wie diese Strategie aktuell vom türkischen Präsidenten, der sich durch eine knappe Mehrheitsentscheidung despotische Macht verschaffte, beispielhaft gefahren wird. Lässt man solche Kräfte zu lange gewähren, sind sie nicht mehr zu bändigen. Auch Ungarn und Polen versuchen alles, was diesbezüglich geht und lassen sich – wenn überhaupt – nur schwer von der Europäischen Union bremsen. Wir Deutschen kennen die Gefahr einer sich selbst abschaffenden Demokratie aus der schlimmsten Epoche unserer Geschichte, die wir nach dem Wunsch der AfD jetzt endlich vergessen sollen. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt!

Es ist in Ordnung, wenn 12,6 % der Wähler sich für eine zugelassene Partei entscheiden, weil sie meinen, gut von ihr vertreten zu werden. Hier die Kritik anzusetzen, ist weder demokratisch noch taktisch klug, weil sie den betroffenen Wählern ein zugesichertes Recht abspricht oder sie moralisch ächtet. Das macht sie verständlicherweise nur noch wütender. Sollte hingegen die AfD eine Partei sein, deren Programm verfassungsfeindlich ist oder die aktive Mitglieder beherbergt und unterstützt, die Grundwerte unserer Verfassung in Frage stellen oder gar frontal torpedieren, dann muss hier der Kampf um Demokratie ansetzen. Dann nämlich wurden faktisch bereits die Spielregeln verletzt. Bevor man jetzt also reflexartig wie Horst Seehofers sich für die Verluste der Wählerstimmen entschuldigt und Sätze wie „ich habe verstanden“ in die Kamera sülzt, sollte man sich bewusst machen, welchen Kräften man da nachgibt. Hat man das tatsächlich verstanden?

Verwalter oder politische Unternehmer?

Da steht als erstes die folgende Frage im Raum: Ist ein Politiker ein reiner Volksvertreter, dessen Aufgabe auch ein Computer, der mit ausreichend Informationen und intelligenten Programmen gefüttert wurde, übernehmen könnte? Ist ein Politiker also nur ein einfacher Dienstleister mit der Haltung, sagt mir, was ich verändern soll, und ich tu es? Oder ist die Rolle eines Politikers eher die eines Filters, Konstrukteurs, Vordenkers und Pioniers, eines leidenschaftlichen Überzeugers oder – wie man in der Politikwissenschaft sagt – eines politischen Unternehmers, der mit Mut und Durchsetzungskraft seine durchdachten Angebote zur Wahl stellt und damit bei den Bürgern auf Resonanz stößt oder nicht? Wenn die Älteren unter uns sich heute manchmal sehnsüchtig an die alten kontroversen politischen Debatten erinnern, so glaube ich, ist das mehr als die übliche Nostalgie, nach der früher ohnehin vieles besser war als heute. In den jungen Jahren der Republik waren es meist die tiefen Überzeugungen, die Männer und Frauen in die Parlamente trieben. Visionen von Frieden, Europa, Wohlstand für alle, sozialer Aufstieg, Freiheit und Fortschritt. Hier stand viel Grundsätzliches zur Diskussion. Doch sollte es so sein, dass wir jetzt wieder an einem Wendepunkt stehen, wo erneut viel Grundsätzliches geklärt werden muss, dann brauchen wir keine Politiker, die unterwürfig das Volk um Verzeihung bitten, dass sie es nicht richtig verstanden hätten, nun aber eifrig alles Notwendige besorgen wollen, um weiteren Strafen zu entgehen. Es kann nicht richtig sein, Wählerstimmen über das Grundgesetz zu stellen. Deshalb sollte jede Partei, die in dieser Wahl Stimmen an die AfD verloren hat, sehr genau prüfen, was man im Geiste unserer Verfassung daraufhin ändern könnte und was auch dann nicht, wenn es ein hasserfüllter Mob für die Bestätigung seines primitiven Weltbildes fordert.

Einverstanden. Deutsche Politiker müssen Politik für Deutschland machen, was allerdings nicht bedeutet „Deutschland zuerst“. Deutsche Politiker sollen auch den Bürgern eine Heimat und nationale Identität geben. Doch das politische Deutschland ist in erster Linie unsere Verfassung, auf die alles worauf wir stolz sein können, aufbaut. Wer Patriot sein will und nicht nur vorgibt einer zu sein, der muss sich als Vertreter und Verfechter unserer Verfassung, auf die wir stolz sein dürfen, verstehen. Wer unsere Verfassung in Frage stellt, darf wiederum auch die ungeheuren Freiheiten und Rechte, die sie jedem Einzelnen bietet, nicht genießen. Das gilt natürlich auch für religiös verblendete Islamisten sowie solche Flüchtlinge, die unsere Grundregeln nicht akzeptieren. Aber es gilt eben auch für all diejenigen, die glauben, weil sie seit Generationen auf deutschem Boden leben, in Sachen Menschenrechte privilegiert zu sein. Es gilt ebenso für all diejenigen, die bereit sind, Selbstjustiz zu üben, nicht nur indem sie andersdenkende oder andersfarbige Menschen seelisch und körperlich bedrohen und schädigen, sondern auch indem sie demokratische, von der Verfassung garantierte Auseinandersetzungen durch Gewalt und menschenverachtende Brüllereien zerstören. Und es gilt nicht zuletzt für Brandstifter, die andere bewusst mit falschen Informationen füttern, um demokratische Prozesse mit böser Absicht zu manipulieren.

Der Verfassungsfeind in meinem Parlament

Was bedeutet das für den Umgang mit der AfD? Auch wenn die AfD einige Stimmen auf sich vereinen konnte, heißt das nicht, dass sie deshalb automatisch auch auf dem Boden unserer Verfassung steht. Zwar mag dem Wahlprogramm nicht eindeutig eine Verfassungsfeindlichkeit zu entnehmen sein. So blöd war selbst die NPD nicht. Doch sind einige Äußerungen allein einiger Führungsmitglieder unerträglich und verfassungswidrig. So fordert der AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland, gegen den schon ein Verfahren wegen Volksverhetzung läuft, nicht nur einen Schlussstrich unter die Nazi-Vergangenheit zu ziehen, sondern die Erinnerungen an eine bewundernswerte deutsche Wehrmacht wachzuhalten und proklamiert, wir hätten das Recht „stolz zu sein auf die Leistungen unserer Soldaten in zwei Weltkriegen“. Deren gezielten Massenmorde an Zivilisten, die Zusammenarbeit mit der SS, die systematische Ausbeutungspolitik besetzter Länder und vieles mehr sollen den Stolz eines deutschen Patrioten nähren? Wer so denkt, kann die Werte unserer Verfassung nicht teilen. Ihm einen gut bezahlten Platz im Bundestag zu erlauben, ist eine Schande und weist abermals auf erhebliche behördliche Defizite im Umgang mit rechten Verfassungsfeinden hin.

Nicht viel besser steht es um Gaulands Verbündete Alice Weidel, die u. a. dabei erwischt wurde, wie sie die Bundesregierung in einer Email als „Verfassungsfeinde“, „Schweine“ und – besonders entlarvend – „Marionetten der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges“ bezeichnete. Das entspricht der Kernüberzeugung so genannter „Reichsbürger“, die leider erst seit jüngster Zeit anlässlich eines Polizistenmordes ernsthaft vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Reichsbürger lehnen das Grundgesetz radikal ab. Jetzt sitzt möglicherweise eine von ihnen gut bezahlt im Bundestag und träumt von einem neuen Grundgesetz. Mit dem thüringischen Fraktionsvorsitzenden der AfD Björn Höcke sei wenigstens noch ein drittes Beispiel genannt. Höcke versteht sich gut darin, so zu formulieren, dass jeder weiß, was gemeint ist, die Aussage aber für sich genommen oft nicht rechtlich eindeutig auf eine Grenzüberschreitung zurückgeführt werden kann. Das gilt selbst für seine bekannte Äußerung zum „Denkmal der Schande“. Dieser Terminus kann in zweierlei Richtung interpretiert werden. In der harmlosen Variante: Die Schande ist der Holocaust, doch müssen wir uns selbst hierüber kein Denkmal vor die Nase setzen. In der antisemitischen Variante: Es ist eine Schande, dass wir uns den Judenmord vorhalten. So war es wohl auch gemeint. Dazu passen jedenfalls Äußerungen wie „Christentum und Judentum stellen einen Antagonismus dar. Darum kann ich mit dem Begriff des christlich-jüdischen Abendlands nichts anfangen.“ Gewiss weiß auch Höcke, dass das alte Testament der Bibel zum viel älteren Judentum gehört und dass die Juden über viele Jahrhunderte unsere Kultur mitgeprägt haben. Ihnen das streitig machen zu wollen, kann nur aus einer antisemitischen Grundhaltung erwachsen oder zumindest aus der Skrupellosigkeit, antisemitische Wähler binden zu wollen. Antisemitismus ist verfassungswidrig. Doch anstatt solche Brandstifter zu sanktionieren, belohnen wir sie lieber, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, sich mit diesem Gedankengut in einen gut bezahlten Parlamentssitz wählen zu lassen.

Die genannten Beispiele sind nur die Spitze des Eisbergs. Wenn 12,6 % der Wähler die AfD wählen, ist das noch lange keine Berechtigung für deren Zulässigkeit. Wenn wir so leichtfertig mit den Grundwerten unserer wunderbaren Verfassung umgehen, dann ist nach 70 Jahren Rechtsstaatlichkeit wieder alles vorstellbar. Das Grundgesetz, das Menschenrechte sowie Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat sichert, ist der Schatz unserer Gesellschaft. Lassen wir uns nicht von skrupellosen Zynikern „jagen“, indem wir nur noch dem lautesten Teil des Volkes auf´s Maul schauen, sondern verhindern wir auf der Grundlage der Verfassung rechtzeitig, dass bestimmte Entscheidungen überhaupt zur Wahl stehen. Wer morgen eine Abstimmung über die Brandschatzung von Moscheen oder Synagogen beantragen würde, mit dem Argument, wenn die Mehrheit dafür ist, können wir das tun, wird hoffentlich noch für verrückt erklärt. In Sachsen wäre ja vielleicht schon eine Mehrheit dafür zu bekommen. Doch der begonnene Prozess, mit dem sich unsere Gesellschaft von ihrer Verfassung entfernt, ist schleichender Natur. Wenn wir uns zu lange zu sehr in Sicherheit wiegen, kann es ein böses Erwachen geben. Der Plan existiert in den Köpfen der AfD-Demagogen gewiss schon. Machen wir ihnen einen dicken Strich durch die Rechnung.

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